Unsere Geschäftsbedingungen

Alter und Führerschein:
1)Der Mieter/Fahrer muss mindestens 20 Jahre alt sein und den Führerschein für mindestens ein Jahr besitzen.

2) Der Mieter/Fahrer eines größeren Fahrzeuges muss im Besitz eines entsprechenden Führerscheins sein und muss diesen zu Beginn der Miete unaufgefordert vorzeigen.

Bezahlvarianten:
3)) Eine Kreditkarte (Visa, Master und alle gängien Kreditkarten) des Mieters wird benötigt. Eine Kopie der Kreditkarteniformationen wird, aus Sicherheitsgründen, zu Beginn der Miete angefertigt. Dies geschieht auch, wenn der Mietpreis durch einen Voucher abgedeckt ist. Die Kopie der Kreditkarteninformationen können verwendet werden, um etwaige Extra Kosten und Strafen (Extra Versicherungen, Parktickets, Schäden, Tanken des Campers oder andere Kosten, die während der Miete anlaufen können) zu begleichen.

Verpflichtungen des Mieters:
4) Der Mieter erklärt sich mit den Bestimmungen des Mietvertrages einverstanden, wenn er eine Kopie dieses Vertrages erhalten hat.

5) Der Mieter bringt den Camper wieder zurück:
a) Mit allen Utensilien (Reifen, Werkzeug, Dokumente und andere Untensilien, die in oder am Auto zu finden sind) in dem Zustand, wie Sie vermietet worden sind. Mit Ausnahme von normalen Gebrauchsspuren.
b) An dem vereinbarten Rückgabetermin und -ort, es sei denn es ist im Vorfeld etwas anderes besprochen worden.
c) Mit einem vollen Tank. Wenn der Camper nicht den gleichen Füllstand aufweist, wie zu Beginn der Miete, ist die Autovermietung dazu befugt, den Camper voll zu tanken. Die Differenz und eine zusätzliche Gebühr (vom Autovermieter festgelegt) muss vom Mieter bezahlt werden.

6) Wenn der Mieter das Mietfahrzeug nicht wie abgesprochen abliefert oder keine Erklärung einer Verlängerung des Mietverhältnisses abgibt, so ist der Vermieter oder die Polizei dazu befugt das Mietfahrzeug ohne nötige Informationen auf Kosten des Mieters wieder in Besitz zu nehmen. Eine Verlängerung des Mietverhältnisses erfolgt nur durch Einwilligung des Vermieters. Sollte der Mieter das Mietfahrzeug eine Stunde später oder mehr als im Vertrag vereinbart abgeben, so ist der Vermieter befugt die Miete eines weiteren Tages unter den gleichen Konditionen, wie im Vertrag, dem Kunden in Rechnung zu stellen. Der Vermieter ist befugt für jeden weiteren Tag den Preis in Rechnung zu stellen, der der Preisliste zu entnehmen ist.

7) Das fahren eines Campers auf Straßen oder Wegen, die keine Straßennummern haben, ist verboten. Personenfahrzeuge und zweirad angetriebene Fahrzeuge dürfen unter keinen Umständen Straßen befahren, deren Straßennummer mit einem F beginnt. Des Weiteren ist die Kjölur (35) und die Kaldidalur (550) für diese Camper verboten. Die F-Straßen dürfen nur mit einem 4x4 (Allradantrieb) befahren werden, wenn der Vermieter dies ausdrücklich erlaubt. Sollte diese Passage von den Mietern missachtet werden, so ist der Vermiter zu jeder Zeit befugt eine Reperaturgebühr in Höhe der Selbstbeteiligung einzubehalten.

8) Das Mietfahrzeug soll gut behandelt und es soll vorsichtig gefahren werden. Es dürfen nur die Personen das Mietfahrzeug fahren, die auf dem Vertrag auf der ersten Seite stehen. Wenn der Mieter den Camper an einem anderen Ort als vereinbart abgibt, ist der Vermieter befugt die Kosten der Rücknahme des Campers dem Mieter in Rechnung zu stellen. Der Mieter ist für Schäden am Auto selber verantwortlich, die nicht durch die Versicherung abgedeckt werden. Schäden am Fahrzeug oder Personenschäden werden von der Versicherung nicht übernommen, wenn Sie:
a) Off-road fahren, z.B. auf nicht markierten Wegen, auf Stränden oder in Orten, die nur bei Ebbe erreichbar sind.
b) den Camper Gesetzeswidrig und/oder gegen die Vorschriften des Vermieters verwenden und/oder wenn sie unter Drogenkonsum (jedwege Art von legalen und illegalen Drogen, Aufputschmittel, Beruhigungsmittel) fahren.
c) in oder durch Flüsse, Bäche o.ä. fahren. Solche Schäden sind zu 100% vom Fahrer selber zu tragen und liegen in der kompletten Verantwortung des Mieters.
d) auf Schnee oder Eisflächen fahren.

9) Im Falle eines Unfalls, sollte der Mieter sofort die zuständige Polizei und die Autovemietung anrufen und informieren. Des Weiteren muss der Mieter am Fahrzeug und am Unfallort bleiben, bis die Polizei eingetroffen ist.

10) Die gefahrenen Km werden dem Tachometer entnommen. Sollte dieser nicht funktionieren oder während der Miete ausfallen, so muss der Mieter den Vermieter umgehend darüber informieren.

11) ) Der Vermieter kann nicht für etwaige Verluste oder Schäden von fremden Eigentum haftbar gemacht werden, wenn Kunden ihr Eigentum im Camper vergessen oder während der Reise (Dazu zählt auch der Shuttle Service) zerstört wird. Der Mieter erklärt sich bereit folgendes zu zahlen, wenn er/sie dazu aufgefordert wird:
a) Eine Kaution in Höhe der ungefähren Miete des Campers.
b) Alle etwaigen Kosten, die entstehen, wenn der Mieter den Camper nicht am gewünschten Ort abgibt und dieser dann vom Vermieter abgeholt werden muss. Dazu zählt auch, wenn der Camper ohne Aufsicht irgendwo abgestellt wird und ohne Berücktsichtigung der Wetterverhältnisse, der Straße oder den Zustand des Fahrzeuges.

12) Der Mieter ist nicht befugt irgendwelche Reparaturen oder Änderungen am Fahrzeug oder am Interieur vorzunehmen. Außerdem darf das Auto nicht als Sicherheitsleistung oder dergleichen ohne Einverständnis des Vermieters eingesetzt werden. Des Weiteren darf es nicht als Sicherheitsbarriere verwendet werden.

13) Der Mieter ist für alle Parktickets und alle Strafen verantwortlich, die gegen das isländische Recht verstoßen.

14) Der Vermieter behält sich das Recht vor Gebühren gegen den Mieter zu erheben, wenn der Mieter gegen Straßenverkehrsregeln oder dergleichen verstößt. Der Vermieter informiert den Mieter diesbezüglich. Der Mieter darf das Auto nicht als Transportfahrzeug für andere Personen verwenden. Außerdem darf der Mieter das Auto nicht and dritte verleihen oder es untervermieten.

Verpflichtungen des Vermieter:
15) Der Vermieter ist dafür verantwortlich, dass der Camper zu vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort bereitgestellt ist.

16) Wenn das Fahrzeug durch den normalen Gebrauch und dem nicht verschulden des Mieters nicht mehr Fahrbereit ist, sollte der Vermieter so schnell wie möglich ein Ersatzfahrzeug stellen. Wenn es kleine Schäden sind, besteht die Möglichkeit den Camper an einem vereinbarten Ort reparieren zu lassen. Die wird nur von der Vermietung bewilligt und entschieden.

17) 17) Der Vermieter soll den Mieter über die Mietbedingungen und Mietverpflichtungen informieren, wenn der Mieter den Vertrag unterschreibt und damit diesen Bedingungen zustimmt.

18) Der Vermieter soll dem ausländischen Mieter über die Straßenverkehersregeln, Straßenschilder und den Verbot des Off-road fahrens informieren. Des Weiteren soll auf das Risiko von Unfällen mit Tieren aufmerksam gemacht werden.

19) Wenn der Vermieter die Nutzung des Campers und dem Equipment einschränken möchte, so muss dies schriftlich erfolgen, wenn der Mietvertrag unterschrieben wird. Der Vermieter muss in Besitz einer gültigen Versicherung für die Campervermietung sein.

Versicherung:
20) Der Mietbetrag enthält die verpflichtende Autoversicherung, Haftung, Unfallverischerung für den Fahrer und den Besitzer. Zudem enthält die Miete die CDW (collision damage waiver) Versicherung mit einer vorher festgelegten Selbstbeteiligung, die bei jedem Unfall eingezogen wird.

21) Der Betrag der Haftpflichtversicherung wird von dem isländischem Recht zu einem bestimmten Zeitpunkt festgelegt.

22) Der Mieter kann eine extra Unfallversicherung dazu buchen (SCDW = super collision damage waiver). Mit dieser Versicherung verringert sich die Selbstbeteiligung.

23) Jede Selbstbeteiligung gilt leidiglich für einen Unfall. Wenn mehrere Unfälle auftreten, die offensichtlich zu unterschiedlichen Zeiten entstanden sind, muss zu jeden Unfall die Selbstbeteiligung der CDW oder der SCDW einbezogen werden.

24) Die CDW oder die SCDW versichert nicht:
a) Vorsätzliche Schäden oder Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit des Fahrers entstehen,
b) Schäden, die durch den Einfluss von Drogen jedweder Art (legale und illegale Drogen), Beruhigungsmitteln oder Aufputschmittel entstehen oder wenn der Fahrer das Fahrzeug, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr sicher führen kann.
c) Schäden aufgrund von Testfahrten oder Rennen entstehen.
d) Schäden durch Krieg, Revolution, Unruhen, Aufstände.
e) Schäden durch Tiere.
f) Brandlöcher in Sitzen, Teppichen, Matten oder Himmel.
g) Schäden, die nur Räder, Reifen, Fahrwerk, Batterien, Glas (ausgenommen Fenster) oder Radios betreffen oder Verlust durch Diebstahl von Fahrzeugteilen/Fahrzeug und den daraus resultierenden Schäden.
h) Schäden, die durch das Fahren auf unebenen Straßen, am Getriebe, am Fahrwerk oder an anderen Teilen, die an die Karosserie verbunden sind, entstehen. Wenn Schäden an der Karosserie durch das Aufsetzen des Fahrzeuges entstehen (z.B. an furchen, die durch Planierraupen entstanden sind). Wenn Schäden durch Steinschlag am und unter dem Auto entstehen.
i) Schäden, die durch das Fahren in Verbotszonen (Schneepisten, Eisflächen, Wege, Flüsse oder Strömungen, Strände, Plätze die nur bei Ebbe erreichbar sind oder andere unbefestigte Wege).
j) Beschädigungen durch Sand, Kies, Asche, Bimsstein oder andere Arten von Bodenmaterial, die auf das Fahrzeug fallen oder geweht werden können.
k) Wenn das Fahrzeug auf dem Seeweg transportiert wird, wird der Vermieter keine Entschädigung für Schäden, die durch Gischt / Meerwasser verursacht werden, aufkommen. Dies obliegt dem Mieter.
l) Schäden an zweiradgetrieben Campern auftreten, die auf F-Straßen oder der Kjölur (Straße 35) oder der Kaldidalur (Straße 550) fahren
m) Verlust und/oder Diebsthal des Fahrzeuges.
n) Wasserschäden am Fahrzeug.

o) Windschäden, die an Autoteilen, am Rahmen und den Halterungen von Türen auftreten, wenn der Wind die Türen aus den Verankerungen reißt.

In anderen Fällen wird auf die Allgemeinen Bedingungen auf die Unfall / All-Gefahren-Versicherung Bezug genommen.

25) Der Mieter kann eine separate Gravel Protection (GP) dazu buchen. Die Gravel Protection versichert die Windschutzscheibe, die Scheinwerfer und die Front des Mietfahrzeuges vor Steinschlägen, die durch vorbeifahrende Fahrzeuge verursacht werden können.

26) Der Vermieter kann eine separate Sand and Ash Protection (SAAP) dazu buchen. Die SAAP Versicherung versichert Lack-, Glas-, Scheinwerfer-, Chrom- und Plastikschäden des Campers, die durch Sand- oder Aschestürme, sowie andere Materialien, die gegen das Mitfahrzeug geweht werden können, entstehen können (Eine Selbstbeteiligung ist bei solchen Schäden vom Mieter zu leisten. you can add this Sentence in brackets right after the sentence that sais that the lessee needs to pay a self-risk in any case of accidents).

27) Nichts deto trotz gibt es keine Versicherung gegen Unterbodenschäden des Mietfahrzeuges oder Schäden, die durch Flussfurten oder irgendeine Art von Wasserschäden verursacht werden können. Die CDW und die SCDW versichert nicht solche Schäden. Solche Schäden sind in vollem Umfang vom Mieter zu tragen. Weitere Informationen finden sie im Punkt „Versicherung“.

Allgemeine Bedingungen:
28) Der Mieter bestätigt alle Mietbedingungen, die auf dem Vertrag stehen mit der Unterschrift des Mietvertrags.

29) Das Unterschreiben des Mietvertrags befugt die Autovermietung auch, etwaige Gebühren, Strafen, Partickets etc. mit der Kreditkarte des Mieters zu begleichen. Es wird nur der anstehende Betrag belastet, falls nötig.

30) Der Mietvertrag sollte sich, während der Miete, immer im Fahrzeug befinden.

31) Ergänzungen und Änderungen der Bedinungen und Bestimmungen des Mietvertrags sollten in schriftlicher Form geschehen.

32) Nach Isländischem Recht gilt eine Vereinbarung auf der Grundlage der oben genannten Bedingungen. Dies gilt für Schadensersatzansprüche, die geltend gemacht werden könnten. Dies gilt sowohl für die Grundlagen der Berechnung und für einen Schadensfall. Das gleiche gilt für Schäden und Haftungen, die außerhalb dieser Vereinbarung getätigt wurden. Sollten sich Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang des Mietvertrages ergeben, kann es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen.

33) Es sei darauf hingewiesen, dass Streitigkeiten zwischen den Parteien bezüglich des Pachtvertrages dem Schiedsgericht des isländischen Verbraucherverbandes und der isländischen Travel Industry Association eingereicht werden.